Der Immobilienmarktbericht 2026 zeigt die Entwicklung der tatsächlich beurkundeten Kaufpreise in Wiesbaden. Grundlage ist die amtliche Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Die Werte sind keine Angebotspreise aus Immobilienportalen, sondern eine Orientierung anhand registrierter Verkäufe.
Die Mittelwerte zeigen den Gesamtmarkt. Für den tatsächlichen Verkaufspreis bleiben Lage, Grundstück, Wohnfläche, Zustand und Modernisierungen entscheidend.
Detaildaten zu den Hausverkäufen 2025
Neubau und Wiederverkauf liegen preislich deutlich auseinander. Zusätzlich bestehen starke Unterschiede zwischen den Stadtbezirken.
Eigentumswohnungen nach Wiesbadener Stadtbezirk
Spanne 2025 sowie Mittelwerte 2015 und 2025, jeweils in €/m².
Der mittlere Kaufpreis für tatsächlich verkauftes Bauland ist nicht mit dem Bodenrichtwert einer konkreten Bodenrichtwertzone gleichzusetzen.
Bodenrichtwert richtig einordnen Für eine konkrete Adresse sollte die jeweilige Bodenrichtwertzone in BORIS Hessen geprüft werden.
Die großen Preisunterschiede zwischen den Stadtbezirken und innerhalb einzelner Bezirke zeigen, dass ein pauschaler Quadratmeterpreis nur eine erste Orientierung sein kann. Für den tatsächlichen Marktwert sind insbesondere Mikrolage, Grundstück, Wohnfläche, Baujahr, Zustand, energetische Qualität, Modernisierungen und Ausstattung entscheidend.
* Datenhinweis 2025: Nach Angabe des Gutachterausschusses wurden wegen einer Programmumstellung rund 6 % der im Jahr 2025 eingegangenen Kaufverträge nicht registriert, überwiegend bei bebauten Grundstücken. Grundlage des Immobilienmarktberichts 2026 sind 2.264 erfasste Kaufobjekte. Quellenprüfung und redaktioneller Datenabgleich: 04.09.2026.
Quelle Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Wiesbaden, Immobilienmarktbericht 2026, Berichtsjahr 2025, veröffentlicht am 30.06.2026. Die Daten wurden für diese Webseite redaktionell aufbereitet und grafisch neu gestaltet.
Rechtlicher Hinweis Die Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Marktinformation und ersetzen weder ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB noch eine individuelle Immobilienbewertung oder Rechts-, Steuer- bzw. Finanzierungsberatung. Durchschnitts- und Spannweitenwerte können nicht ungeprüft auf eine einzelne Immobilie übertragen werden. Maßgeblich sind die Originalveröffentlichungen des zuständigen Gutachterausschusses. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für jederzeitige Aktualität, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit übernommen werden. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
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Wir wünschen Ihnen einen gemütlichen 1. Advent!
Ihr WITA Immobilien Team weiter















