Heizungswende auf Rückwärtsgang? Was die stille Kurskorrektur wirklich bedeutet
Einleitung: Zwischen Wärmewende und Verwirrung
Im Klimaschutzbericht 2025 des Bundesumweltministeriums fehlt eine Formulierung, die bisher als gesetzt galt: der Verweis auf die sogenannte 65 %-Pflicht bei neuen Heizungen. Diese redaktionelle Änderung hat für Diskussionen gesorgt. Bedeutet das eine Kehrtwende beim Gebäudeenergiegesetz (GEG)? Oder lediglich eine strategische Verschiebung der Prioritäten?
Wichtig: Die gesetzliche Regelung selbst bleibt bestehen. Das GEG mit seiner 65 %-Vorgabe ist weiterhin in Kraft. Was das im Detail heißt – und was Eigentümer jetzt tun sollten – erfahren Sie hier.
Was sagt der Klimaschutzbericht 2025 offiziell?
- Im veröffentlichten Bericht fehlen frühere Verweise auf die 65 %-Regel als zentrales Klimainstrument im Gebäudebereich.
- Stattdessen spricht der Bericht davon, dass das GEG „technologieoffen, flexibel und einfach“ ausgestaltet werden müsse.
- Die Bundesregierung kündigt ein neues Klimaschutzprogramm mit weiteren Maßnahmen bis Jahresende an.
Die vollständige Fassung finden Sie hier: Klimaschutzbericht 2025 – BMUV
Wird die 65 %-Pflicht abgeschafft?
Nein. Die 65 %-Pflicht nach GEG ist weiterhin in Kraft und gesetzlich bindend:
- Seit 01.01.2024: Neubauten in Neubaugebieten müssen Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betreiben.
- Ab 01.07.2026 (Städte) und 01.07.2028 (kleinere Kommunen): gilt die Regel auch im Bestand – wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Die Streichung im Klimabericht betrifft lediglich die Kommunikation – nicht die Gesetzeslage. Dennoch interpretieren viele Branchenbeobachter dies als mögliches Signal für künftige Änderungen oder mehr Technologieoffenheit.
Warum ist das relevant für Eigentümer?
Die neue Tonlage könnte mittelfristig Auswirkungen auf Gesetze, Förderbedingungen oder kommunale Umsetzung haben. Derzeit jedoch gilt:
| Was bleibt | Was sich ändern könnte |
|---|---|
| GEG + 65 %-Pflicht bleiben gültig | Reformpläne sind angekündigt |
| Förderprogramme laufen weiter | Förderhöhen könnten angepasst werden |
| Technologien wie Wärmepumpen erfüllen Vorgaben | Mehr Optionen durch Technologieoffenheit möglich |
5 Schritte: Was Sie jetzt tun sollten
- GEG-Regelung aktiv beachten – sie ist gültig und durchsetzbar.
- Förderung sichern – jetzt attraktive Konditionen nutzen.
- Kommunale Wärmeplanung prüfen – das bestimmt Ihre Fristen.
- Fachberatung einholen – für rechtssichere Entscheidungen.
- Langfristig planen – neue Gesetze brauchen Zeit, aber Ihre Heizung nicht.
Zusammenfassung
Die 65 %-Pflicht bei neuen Heizungen ist weiterhin gesetzlich bindend. Der Klimabericht 2025 erwähnt sie jedoch nicht mehr explizit – das gilt als Signal für mehr Flexibilität. Wer eine Sanierung plant, sollte sich jetzt beraten lassen und Fördermöglichkeiten sichern.
FAQ
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Die Informationen wurden gewissenhaft zusammengestellt, dennoch wird keine Haftung für den Inhalt übernommen. Aufgrund verkürzter Darstellungen und individueller Besonderheiten ersetzen die Ausführungen keine persönliche Beratung.
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