Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024): Was Eigentümer über das Heizungsgesetz wissen müssen
Am 01.01.2024 trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Diese sorgte nicht nur für eine hitzige Debatte in der Bevölkerung, sondern auch im Bundestag. Was bleibt, sind eine Menge Fragezeichen, Halbwahrheiten und Mythen. Grund genug, um einmal aufzuräumen: Was das GEG für Immobilieneigentümer wirklich bedeutet, welche Pflichten damit einhergehen und von welchen Fördermitteln Eigentümer profitieren.
Keine Austauschpflicht für Heizungen im Bestand laut GEG 2024
Eine Austauschpflicht für Heizungen im Bestand gibt es nicht. Alle Heizungen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, dürfen auch weiterhin betrieben werden. Das gilt auch für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.
Ausnahme: Ölkonstantkessel
Eine Ausnahme gibt es nur für sogenannte Ölkonstantkessel. Das sind Ölheizungen ohne Temperaturregelung, die die Kesseltemperatur dauerhaft auf einem hohen Niveau halten. Sie gelten als besonders klimaschädlich und müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind.
Beratungspflicht bei Heizungstausch
Wenn eine Heizung im Bestand defekt ist und ausgetauscht werden muss, gilt eine neue Beratungspflicht. Immobilieneigentümer müssen sich vor dem Einbau einer neuen Heizung von einem Fachmann beraten lassen. Ziel der Beratung ist es, Eigentümern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern. Dokumentation, Form und Ablauf dieser Beratung sind noch nicht geklärt.
Entscheidungsfrist von mindestens 5 Jahren
Nach der Havarie haben Immobilieneigentümer eine Entscheidungsfrist von mindestens 5 Jahren, um eine neue Heizung einzubauen. Wenn die Kommune einen Anschluss an ein Fernwärmenetz plant, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.
Möglichkeiten bei irreparabler Heizung
In der Übergangszeit zwischen Havarie und Austausch der Heizung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Neue Heizung: Eigentümer können die defekte Heizung durch eine neue Heizung ersetzen. Bis zum Ablauf der Entscheidungsfrist sind alle Heizungsarten erlaubt, auch monovalente Öl- und Gasheizungen.
- Heizung mieten: Eine wirtschaftlichere Option ist es, die Übergangszeit mit einer Mietheizung zu überbrücken. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt die Miete für das Leihgerät in den ersten 12 Monaten teilweise oder sogar vollständig.
Sonderfall Mehrfamilienhaus
Bei Mehrfamilienhäusern gilt die 65-Prozent-Regel nicht für einzelne Wohneinheiten, sondern für das Gebäude als Ganzes. Das bedeutet, dass alle Etagenheizungen im Gebäude den EE-Anteil erfüllen müssen.
Eine Ausnahme gilt, wenn sich die Eigentümergemeinschaft auf einen Anschluss an ein Fernwärmenetz innerhalb von 10 Jahren einigt.
Förderung für neue Heizungen
Die Bundesregierung fördert den Austausch von Heizungen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus gibt es weitere Boni, zum Beispiel für Haushalte mit geringem Einkommen oder für den schnellen Austausch einer alten Heizung.
Folgende Heizungsarten sind förderfähig:
Wärmepumpen
Wärmepumpen decken ihren Energiebedarf bereits zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien. Sie sind daher die ideale Wahl für Hausbesitzer, die sich unabhängig von fossilen Brennstoffen machen wollen.
Hybridheizungen
Hybridheizungen kombinieren eine Wärmepumpe mit einer zweiten Heizquelle, z. B. einer Gasheizung. Diese Kombination ist ideal für Altbauten, die noch nicht ausreichend gedämmt sind.
Biomasseheizungen
Biomasseheizungen nutzen Holz, Pellets oder Hackschnitzel als Brennstoff. Sie sind eine gute Alternative für Hausbesitzer, die in ländlichen Regionen leben und Zugang zu Holz haben.
Brennstoffzellenheizungen
Brennstoffzellenheizungen wandeln Erdgas oder Biogas in Strom und Wärme um. Sie sind noch relativ teuer, werden aber in Zukunft durch die steigenden Strompreise an Attraktivität gewinnen.
Stromdirektheizungen
Stromdirektheizungen nutzen Strom direkt zum Heizen. Sie sind kostengünstig in der Installation, aber nicht sehr effizient.
Grüne Gasheizungen
Grüne Gasheizungen nutzen Erdgas, das mit Biogas angereichert ist. Sie sind eine gute Alternative für Hausbesitzer, die nicht auf eine Gasheizung verzichten wollen.
Gebäudeenergiegesetz: Kritische Stimmen
Die Kritik an der Novelle des GEG ist groß. So bemängeln zahlreiche Experten, dass die Gesetzesänderung zu hohe Kosten für Immobilieneigentümer verursachen wird. Die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung, die 65 Prozent ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien deckt, dürfte für viele Haushalte eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Zudem wird die mangelnde Umsetzungssicherheit des GEG kritisiert. So ist beispielsweise noch unklar, wie die Kommunen ihre Wärmeplanungen umsetzen werden. Dies könnte zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten führen.
Zudem wird die mangelnde Umsetzungssicherheit des GEG kritisiert. So ist beispielsweise noch unklar, wie die Kommunen ihre Wärmeplanungen umsetzen werden. Dies könnte zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten führen.
Konkrete Kritikpunkte
Die folgenden Punkte sind nur einige Beispiele für die Kritik an der Novelle des GEG:
Hohe Kosten für neue Heizungen: Die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung wird für viele Immobilieneigentümer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die Kosten für eine neue Heizung können je nach Art und Größe des Gebäudes mehrere Zehntausend Euro betragen.
Mangelnde Förderung: Die staatliche Förderung für den Heizungstausch ist zwar grundsätzlich vorhanden, aber sie deckt nicht die gesamten Kosten ab. So bleibt für viele Haushalte ein Restbetrag von mehreren Tausend Euro übrig.
Unklare Umsetzung der Wärmeplanungen: Die Kommunen sind zwar verpflichtet, bis 2026 einen Wärmeplan vorzulegen. Doch wie diese Pläne konkret aussehen werden, ist noch unklar. Dies könnte zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten führen.
Hohe Kosten für neue Heizungen: Die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung wird für viele Immobilieneigentümer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die Kosten für eine neue Heizung können je nach Art und Größe des Gebäudes mehrere Zehntausend Euro betragen.
Mangelnde Förderung: Die staatliche Förderung für den Heizungstausch ist zwar grundsätzlich vorhanden, aber sie deckt nicht die gesamten Kosten ab. So bleibt für viele Haushalte ein Restbetrag von mehreren Tausend Euro übrig.
Unklare Umsetzung der Wärmeplanungen: Die Kommunen sind zwar verpflichtet, bis 2026 einen Wärmeplan vorzulegen. Doch wie diese Pläne konkret aussehen werden, ist noch unklar. Dies könnte zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten führen.
Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft
Die Novelle des GEG wird auch Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft haben. So werden sich die Preise für klimafreundliche Heizungen erhöhen, da die Nachfrage steigen wird. Dies könnte zu einem höheren Investitionsbedarf bei Immobilienunternehmen führen.
Zudem könnte die Novelle dazu führen, dass sich die Nachfrage nach Bestandsimmobilien mit einer alten Heizung verringert. Dies liegt daran, dass die Kosten für den Heizungstausch für viele Käufer zu hoch sind.
Zudem könnte die Novelle dazu führen, dass sich die Nachfrage nach Bestandsimmobilien mit einer alten Heizung verringert. Dies liegt daran, dass die Kosten für den Heizungstausch für viele Käufer zu hoch sind.
Fazit
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz. Allerdings ist die Gesetzesänderung auch mit einigen kritischen Punkten verbunden. So dürften die hohen Kosten für neue Heizungen und die mangelnde Umsetzungssicherheit zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten führen.
Tags: Anforderungen des GEG, Wärmeplanung, Regelung, Neubau, Heizung, ab 2024, Wasserstoff, mindestens 65 Prozent, erneuerbarer, Übergangsfristen, neue Gebäudeenergiegesetz, kommunal, Anschluss an ein Wärmenetz
Die Informationen wurden gewissenhaft zusammengestellt, dennoch wird keine Haftung für den Inhalt übernommen. Aufgrund verkürzter Darstellungen und individueller Besonderheiten ersetzen die Ausführungen keine persönliche Beratung.
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