Der Immobilienmarktbericht 2026 zeigt, auf welchem Preisniveau Immobilien in Taunusstein tatsächlich gehandelt wurden. Die kommunalen Preisangaben beruhen auf ausgewerteten Kaufverträgen aus den Jahren 2023 bis 2025 und nicht auf Angebotspreisen aus Immobilienportalen. Für Eigentümer bieten die Werte eine belastbare Orientierung, ersetzen aber keine Bewertung der konkreten Immobilie.
Die kommunalen Mittelwerte fassen mehrere Verkaufsjahre zusammen. Für den konkreten Verkaufspreis bleiben Ortsteil, Mikrolage, Grundstück, Wohnfläche, Baujahr und Zustand entscheidend.
Für Eigentumswohnungen im Wiederverkauf liegt eine kommunale Auswertung mit 65 Kauffällen vor.
Generalisierte Bodenwerte beschreiben das durchschnittliche Bodenrichtwertniveau einer Gemeinde. Sie sind nicht mit dem Bodenrichtwert eines konkreten Grundstücks gleichzusetzen.
Bodenrichtwert richtig einordnen Für eine konkrete Adresse sollte die jeweilige Bodenrichtwertzone in BORIS Hessen geprüft werden. Der kommunale Mittelwert von 372 €/m² ist kein individueller Grundstückswert.
Vergleich der Wohnbauflächen im Rheingau-Taunus-Kreis
Generalisierte Mittelwerte für Wohnbauflächen zum 01.01.2026. Die Werte beschreiben das gemeindebezogene Niveau und nicht einzelne Bodenrichtwertzonen.
Die Taunussteiner Durchschnittswerte sind eine gute Orientierung für das allgemeine Preisniveau, sagen aber noch nichts über den konkreten Wert eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks aus. Insbesondere Ortsteil, Mikrolage, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Modernisierungsstand, energetische Qualität und Ausstattung können den erzielbaren Verkaufspreis deutlich verändern.
* Datenhinweis: Die kommunalen Durchschnittspreise beruhen auf dem Auswertungszeitraum 2023 bis 2025. Zum Redaktionsschluss des regionalen Immobilienmarktberichts 2026 war die Kaufpreissammlung für 2025 noch nicht vollständig aufgearbeitet. Reine Fall- und Umsatzzahlen des Jahres 2025 sollten deshalb nicht isoliert als Markttrend interpretiert werden. Quellenprüfung und redaktioneller Datenabgleich: 04.09.2026.
Quelle Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg, Immobilienmarktbericht 2026. Kommunale Preiswerte: Auswertungszeitraum 2023 bis 2025. Generalisierte Bodenwerte: Stichtag 01.01.2026. Die Daten wurden für diese Webseite redaktionell aufbereitet und grafisch neu gestaltet.
Informationen zu den amtlichen Immobilienmarktberichten in Hessen
Rechtlicher Hinweis Die Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Marktinformation und ersetzen weder ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB noch eine individuelle Immobilienbewertung oder Rechts-, Steuer- bzw. Finanzierungsberatung. Durchschnitts-, Spannweiten- und Bodenwertangaben können nicht ungeprüft auf eine einzelne Immobilie übertragen werden. Maßgeblich sind die Originalveröffentlichungen des zuständigen Gutachterausschusses und die amtlichen Bodenrichtwertinformationen. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für jederzeitige Aktualität, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit übernommen werden. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.



