Entwurf der Ampel-Regierung
Das umstrittene Heizungsgesetz im Fokus
Das Heizungsgesetz, auch bekannt als Gebäudeenergiegesetz (GEG), sorgt derzeit für erhebliche Kontroversen in der politischen Landschaft. Die geplante Gesetzesnovelle, die voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, hat in der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zu monatelangen Auseinandersetzungen geführt. Die Pläne zur Neuinstallation von Heizungen, die einen erneuerbaren Energieanteil von mindestens 65 Prozent erreichen können, standen im Mittelpunkt der Diskussionen. Doch was genau sind die Inhalte des Gesetzentwurfs und welche Auswirkungen wird er haben?
Die Ausgangslage
Kaum ein politisches Vorhaben der letzten Zeit war so kontrovers und umstritten wie das Heizungsgesetz. Innerhalb der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP entfachte der Plan monatelange Auseinandersetzungen. Vor allem die FDP forderte Verbesserungen und Änderungen. Schließlich einigte sich die Ampel-Koalition auf grundlegende Anpassungen. Am Freitag erfolgte der nächste Schritt: Ein mehr als 100-seitiges Papier mit Änderungsanträgen zum ursprünglichen Gesetzentwurf wurde dem Bundestag vorgelegt. Eine wahre Lesemarathon für die Abgeordneten über das Wochenende.
Nun steht die entscheidende Woche bevor: Am Montag wird es eine erneute Expertenanhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie geben. Am Dienstag werden die Fraktionen der Ampel-Koalition abschließend über den Entwurf beraten. Die entscheidende Beratung und Abstimmung im Bundestag sind für Donnerstag geplant. Am Freitag soll dann der Bundesrat grünes Licht geben. Anschließend geht es in die Sommerpause. Die Opposition kritisiert den engen Zeitplan. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Wann über die sogenannte Organklage und den Eilantrag entschieden wird, steht noch offen. Eine Entscheidung könnte möglicherweise schon am Montag fallen.
Nun steht die entscheidende Woche bevor: Am Montag wird es eine erneute Expertenanhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie geben. Am Dienstag werden die Fraktionen der Ampel-Koalition abschließend über den Entwurf beraten. Die entscheidende Beratung und Abstimmung im Bundestag sind für Donnerstag geplant. Am Freitag soll dann der Bundesrat grünes Licht geben. Anschließend geht es in die Sommerpause. Die Opposition kritisiert den engen Zeitplan. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Wann über die sogenannte Organklage und den Eilantrag entschieden wird, steht noch offen. Eine Entscheidung könnte möglicherweise schon am Montag fallen.
Die Inhalte des Gesetzentwurfs im Überblick
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die Regelungen des GEG gelten vorerst nur für Neubaugebiete. Dort wird bereits ein hoher Anteil an klimafreundlicheren Wärmepumpen verbaut. Ursprünglich war geplant, dass ab 2024 alle neuen Heizungen diese Vorgabe erfüllen müssen. Die Ampel-Koalition hat diesen Punkt jedoch abgeschwächt. Wirtschaftsminister Robert Habeck kam damit vor allem den Forderungen der FDP entgegen.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die Regelungen des GEG gelten vorerst nur für Neubaugebiete. Dort wird bereits ein hoher Anteil an klimafreundlicheren Wärmepumpen verbaut. Ursprünglich war geplant, dass ab 2024 alle neuen Heizungen diese Vorgabe erfüllen müssen. Die Ampel-Koalition hat diesen Punkt jedoch abgeschwächt. Wirtschaftsminister Robert Habeck kam damit vor allem den Forderungen der FDP entgegen.
Was gilt für Bestandsbauten?
Eine der zentralen Fragen, die sich Hausbesitzer stellen, betrifft den Zeitpunkt, zu dem sie klimafreundliche Heizungen einbauen müssen, wenn eine neue Heizung benötigt wird. Die Antwort darauf hängt von der Wärmeplanung der jeweiligen Kommunen ab. Großstädte mit über 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis 2026 vorlegen, während kleinere Kommunen bis 2028 Zeit haben. Bis Ende Juni 2026 bzw. Ende Juni 2028 können weiterhin Heizungen eingebaut werden, die nicht den Anforderungen des Heizungsgesetzes entsprechen.
Das Gesetz zur Wärmeplanung soll ebenfalls Anfang 2024 in Kraft treten, wird aber erst nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet. Es gibt jedoch bereits einige Kommunen, die eine solche Wärmeplanung bereits haben. Die Frage, die sich nun stellt, lautet also: Wo macht ein Nah- und Fernwärmenetz Sinn, wo sind elektrische Lösungen wie Wärmepumpen angebracht und wo sollte auf ein Gas- oder Wasserstoffnetz umgestellt werden? Es ist Aufgabe der Länder und Kommunen, konkrete Pläne vorzulegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen möchten. Auf dieser Grundlage können Hausbesitzer dann entscheiden, welchen Weg sie einschlagen möchten. Es ist wichtig zu betonen, dass der Staat hier Vorleistung erbringen wird. FDP-Fraktionschef Christian Dürr betont, dass erst klar sein muss, welche Heizoptionen eine Kommune hat, bevor die Vorgaben greifen. Selbst dann wird es möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen. Die Heizung muss jedoch zum Haus passen.
Das Gesetz zur Wärmeplanung soll ebenfalls Anfang 2024 in Kraft treten, wird aber erst nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet. Es gibt jedoch bereits einige Kommunen, die eine solche Wärmeplanung bereits haben. Die Frage, die sich nun stellt, lautet also: Wo macht ein Nah- und Fernwärmenetz Sinn, wo sind elektrische Lösungen wie Wärmepumpen angebracht und wo sollte auf ein Gas- oder Wasserstoffnetz umgestellt werden? Es ist Aufgabe der Länder und Kommunen, konkrete Pläne vorzulegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen möchten. Auf dieser Grundlage können Hausbesitzer dann entscheiden, welchen Weg sie einschlagen möchten. Es ist wichtig zu betonen, dass der Staat hier Vorleistung erbringen wird. FDP-Fraktionschef Christian Dürr betont, dass erst klar sein muss, welche Heizoptionen eine Kommune hat, bevor die Vorgaben greifen. Selbst dann wird es möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen. Die Heizung muss jedoch zum Haus passen.
Wie lange darf man die alte Gas- oder Ölheizung noch nutzen?
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass Hausbesitzer ihre funktionierenden Gasheizungen ausbauen oder ersetzen müssen. Das ist jedoch nicht der Fall. Man hat weiterhin die Möglichkeit, seine bestehende Gasheizung zu reparieren, ohne sie zwangsläufig austauschen zu müssen. Die FDP betont ausdrücklich, dass es keine Verbote oder Eingriffe ins Eigentum geben wird. Ein wichtiger Aspekt des neuen Heizungsgesetzes betrifft den Austausch von Gas- und Ölheizungen, die bereits ein gewisses Alter erreicht haben. Bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gab es im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Regelung, die besagte, dass Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen und mit Ausnahmen ausgetauscht werden mussten, wenn sie älter als 30 Jahre waren. Diese Bestimmung bleibt auch mit dem neuen Heizungsgesetz unverändert bestehen. Das bedeutet, dass Hausbesitzer, deren Heizungen die 30-Jahre-Marke überschritten haben, zum Austausch verpflichtet sind. Durch diese Bestimmung wird ein Anreiz geschaffen, ältere, energieineffiziente Heizungen durch moderne, umweltfreundlichere Alternativen zu ersetzen. Der Austausch veralteter Heizsysteme trägt zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bei, was wiederum einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Was passiert, wenn eine Gas- oder Ölheizung kaputt ist?
Gemäß dem neuen Heizungsgesetz soll es eine Übergangsfrist von fünf Jahren geben, in der auch Heizungsanlagen betrieben werden dürfen, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen. Diese Regelung gilt sowohl für irreparabel defekte Heizungen als auch für geplante Heizungstausche. Innerhalb dieser Frist können weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut und betrieben werden, ohne die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen. Erst nach Ablauf der Frist sollen kommunale Wärmeplanungen vorliegen, die den Bürgern bei der Wahl einer passenden, klimafreundlichen Heizung helfen sollen.
Ist der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen verboten?
Nein, der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ist nicht grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es zusätzliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Personen, die eine solche Heizung einbauen möchten, zuvor eine verpflichtende Beratung erhalten. Das Ziel dieser Beratung ist es, aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung, die fossile Brennstoffe verteuert, auf mögliche Kostenfallen hinzuweisen. Gasheizungen, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können, dürfen bis zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung weiterhin eingebaut werden. Wenn die Wärmeplanung jedoch kein Wasserstoffnetz vorsieht, müssen schrittweise Anforderungen zur Beimischung von klimaneutralen Gasen wie Biomethan erfüllt werden. Ab dem Jahr 2029 soll ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent klimaneutraler Gase genutzt werden. Dies kann entweder durch den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate des Versorgers nachgewiesen werden oder durch die Umrüstung der Heizungsanlage erreicht werden.
Der Einbau von Biomasse-Heizungen
Eine wichtige Ausnahme in diesem Heizungsgesetz betrifft den Einbau von Heizungen, die auf Biomasse, wie Holz oder Pellets, basieren. Sowohl im Alt- als auch im Neubau soll der Einbau solcher Heizungsanlagen uneingeschränkt möglich sein. Ursprünglich waren reinen Holzheizungen aufgrund ihrer Emissionen Einschränkungen auferlegt worden, diese wurden jedoch überarbeitet und gelockert.
Kritik am neuen Heizungsgesetz
Trotz der genannten Ausnahmen und Übergangsfristen gibt es mehrere Gründe, warum das neue Heizungsgesetz als Ganzes kritisiert werden kann.
1. Hohe Kosten:
Die verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung führt zu zusätzlichen Kosten für die Verbraucher. Zudem können die schrittweisen Anforderungen zur Beimischung klimaneutraler Gase zu weiteren finanziellen Belastungen führen. Viele Menschen könnten sich den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizungsanlage schlichtweg nicht leisten.
Die verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung führt zu zusätzlichen Kosten für die Verbraucher. Zudem können die schrittweisen Anforderungen zur Beimischung klimaneutraler Gase zu weiteren finanziellen Belastungen führen. Viele Menschen könnten sich den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizungsanlage schlichtweg nicht leisten.
3. Technologische Herausforderungen:
Die schrittweisen Anforderungen zur Beimischung klimaneutraler Gase erfordern eine technologische Umrüstung der bestehenden Heizungsanlagen. Dies kann sowohl technisch als auch finanziell eine große Herausforderung für viele Haushalte darstellen.
Die schrittweisen Anforderungen zur Beimischung klimaneutraler Gase erfordern eine technologische Umrüstung der bestehenden Heizungsanlagen. Dies kann sowohl technisch als auch finanziell eine große Herausforderung für viele Haushalte darstellen.
2. Unzureichende Infrastruktur:
Die Voraussetzung für den Einbau von Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sein sollen, ist das Vorhandensein eines Wasserstoffnetzes gemäß der kommunalen Wärmeplanung. Da die Infrastruktur für Wasserstoff bisher nicht flächendeckend vorhanden ist, könnten viele Bürger gezwungen sein, auf andere Alternativen umzusteigen.
Die Voraussetzung für den Einbau von Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sein sollen, ist das Vorhandensein eines Wasserstoffnetzes gemäß der kommunalen Wärmeplanung. Da die Infrastruktur für Wasserstoff bisher nicht flächendeckend vorhanden ist, könnten viele Bürger gezwungen sein, auf andere Alternativen umzusteigen.
4. Einschränkungen der Wahlfreiheit:
Das Gesetz schränkt die Wahlfreiheit der Verbraucher ein, indem es bestimmte Technologien bevorzugt und andere, wie Gas- und Ölheizungen, benachteiligt.
Das Gesetz schränkt die Wahlfreiheit der Verbraucher ein, indem es bestimmte Technologien bevorzugt und andere, wie Gas- und Ölheizungen, benachteiligt.
Staatliche Förderung und deren Bedingungen
Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass die Wärmewende durch staatliche Fördermittel in Milliardenhöhe unterstützt wird. Diese Gelder sollen jedoch nicht aus dem normalen Bundeshaushalt stammen, sondern aus dem Klima- und Transformationsfonds. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für den Kauf einer umweltfreundlicheren Heizung übernommen werden. Für alle Haushalte gilt ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent, der unabhängig vom Einkommen ist. Darüber hinaus können Haushalte, die in Eigenheimen leben und ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 40.000 Euro haben, zusätzlich eine weitere Förderung von 30 Prozent erhalten. Insbesondere Rentner könnten von dieser Regelung profitieren. Zusätzlich ist ein "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent geplant, der bis zum Jahr 2028 gewährt werden soll. Ab 2028 soll dieser Bonus dann alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte sinken. Insgesamt ist die Förderung jedoch auf maximal 70 Prozent begrenzt. Es ist jedoch noch unklar, welche Arten von Heizungen genau gefördert werden und ob moderne Gas- und Ölheizungen ebenfalls darunter fallen. Des Weiteren ist auch noch nicht festgelegt, wo genau die Fördermittel beantragt werden können.
Relevanz für Mieter
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Heizungsgesetzes betrifft Mieter. Vermieter sollen Anreize erhalten, um in umweltfreundlichere Heizungssysteme zu investieren. Gleichzeitig sollen Mieter vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Dies sind die Ziele der aktuellen Koalition. Zu diesem Zweck plant die Regierung die Einführung einer weiteren Modernisierungsumlage, durch die Vermieter beispielsweise die Kosten für Sanierungsmaßnahmen auf die Mieter umlegen können. Im Falle des Austauschs einer Heizungsanlage kann die Modernisierungsumlage von acht auf zehn Prozent pro Jahr erhöht werden. Allerdings gilt diese Erhöhung nur dann, wenn der Vermieter staatliche Fördermittel in Anspruch nimmt und die Höhe der Förderung von den umlegbaren Kosten abzieht. Des Weiteren soll die maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter und Monat auf 50 Cent begrenzt werden. Diese Regelung soll für einen Zeitraum von sechs Jahren gelten, unabhängig davon, ob Vermieter die Kosten über die bisherige oder die neue Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegen. Darüber hinaus sollten Härtefälle beim Heizungsaustausch zukünftig immer berücksichtigt werden. Für Mieter, deren Miete aufgrund einer Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens steigt, soll die Umlagefähigkeit der Kosten beschränkt werden. Zusätzlich sollen Mieterhöhungen aufgrund eines Heizungsaustauschs bei Indexmieten ausgeschlossen sein.
Besondere Regelungen für über 80-Jährige
Die ursprünglich geplante Sonderregelung für über 80-Jährige wurde aus verfassungsrechtlichen Gründen gestrichen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, im Havariefall einer Heizung (wenn eine defekte Heizung nicht mehr repariert werden kann) nicht verpflichtet wären, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen.
Fazit
Das Heizungsgesetz, hat in der politischen Arena zu einem wahren Schlagabtausch geführt. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP möchte den Weg in eine umweltfreundlichere Zukunft ebnen. Doch bei genauerem Hinsehen tauchen Zweifel und Skepsis auf.
Die Kritik am Heizungsgesetz ist vielfältig. Allen voran stehen die hohen Kosten, die auf die Verbraucher zukommen. Die verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung sowie die schrittweisen Anforderungen zur Beimischung klimaneutraler Gase könnten viele Menschen finanziell überfordern. Auch die fehlende flächendeckende Infrastruktur für Wasserstoff lässt Zweifel an der Umsetzbarkeit der Pläne aufkommen.
Zudem stellt das Gesetz eine Einschränkung der Wahlfreiheit dar. Statt Technologieoffenheit zu gewährleisten, bevorzugt es bestimmte Heizungssysteme und benachteiligt andere. Dies könnte dazu führen, dass Verbraucher nicht die für sie optimalen Lösungen wählen können und stattdessen teure und unzureichende Alternativen in Kauf nehmen müssen.
Insgesamt scheint das Heizungsgesetz mehr Fragen aufzuwerfen, als Antworten zu liefern. Die politischen Verhandlungen und die Kritik am Gesetzentwurf zeigen deutlich, dass hier noch viel Unsicherheit und Uneinigkeit besteht. Eine umweltfreundliche Heizungswende ist zweifellos erstrebenswert, aber sie erfordert eine sorgfältige Planung, realistische Finanzierungsmöglichkeiten und die Berücksichtigung aller Interessen. Es bleibt abzuwarten, ob das Heizungsgesetz diesen Anforderungen gerecht werden kann.
Die Kritik am Heizungsgesetz ist vielfältig. Allen voran stehen die hohen Kosten, die auf die Verbraucher zukommen. Die verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung sowie die schrittweisen Anforderungen zur Beimischung klimaneutraler Gase könnten viele Menschen finanziell überfordern. Auch die fehlende flächendeckende Infrastruktur für Wasserstoff lässt Zweifel an der Umsetzbarkeit der Pläne aufkommen.
Zudem stellt das Gesetz eine Einschränkung der Wahlfreiheit dar. Statt Technologieoffenheit zu gewährleisten, bevorzugt es bestimmte Heizungssysteme und benachteiligt andere. Dies könnte dazu führen, dass Verbraucher nicht die für sie optimalen Lösungen wählen können und stattdessen teure und unzureichende Alternativen in Kauf nehmen müssen.
Insgesamt scheint das Heizungsgesetz mehr Fragen aufzuwerfen, als Antworten zu liefern. Die politischen Verhandlungen und die Kritik am Gesetzentwurf zeigen deutlich, dass hier noch viel Unsicherheit und Uneinigkeit besteht. Eine umweltfreundliche Heizungswende ist zweifellos erstrebenswert, aber sie erfordert eine sorgfältige Planung, realistische Finanzierungsmöglichkeiten und die Berücksichtigung aller Interessen. Es bleibt abzuwarten, ob das Heizungsgesetz diesen Anforderungen gerecht werden kann.
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