Ampel-Pläne: Asbest-Verdachtsfall für alle Altbauten und Zwang zur Asbestprüfung für Hausbesitzer
In etwa der Hälfte aller deutschen Wohngebäude wurde früher Asbest verbaut. Asbest wurde aufgrund seiner nützlichen Eigenschaften wie Hitzebeständigkeit und Zugfestigkeit rund 50 Jahre lang umfassend im Hoch- und Tiefbau verwendet. Im Gebäudebestand finden sich asbesthaltige Materialien daher noch sehr häufig:
Laut Schätzungen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sind rund 9,4 Millionen Häuser betroffen, die zwischen 1950 und 1993 errichtet wurden.
- Dämmungen und Brandschutz: Fassaden- und Rohrdämmungen, Schalldämmung, Brandschutzbekleidung
- Boden- und Wandbeläge: Vinylasbestplatten, Fliesenkleber
- Baustoffe: Asbestzementprodukte wie Wellplatten und -steine
Laut Schätzungen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sind rund 9,4 Millionen Häuser betroffen, die zwischen 1950 und 1993 errichtet wurden.
Gesundheitsgefährdung durch lose Asbestfasern
Asbest zeichnet sich durch seine faserige Struktur aus. Durch Alterung, Witterungseinflüsse oder bei unsachgemäßer Bearbeitung können sich winzige Fasern lösen und eingeatmet werden. Dies geschieht oft erst Jahre später im Zuge von Sanierungsarbeiten.
Die asbesttypischen Erkrankungen wie Lungenkrebs entwickeln sich meist erst nach 15 bis 40 Jahren. Jährlich sterben in Deutschland Schätzungen zufolge weiterhin etwa 1.600 Menschen infolge einer Asbestbelastung.
Die asbesttypischen Erkrankungen wie Lungenkrebs entwickeln sich meist erst nach 15 bis 40 Jahren. Jährlich sterben in Deutschland Schätzungen zufolge weiterhin etwa 1.600 Menschen infolge einer Asbestbelastung.
Asbest birgt Gesundheitsrisiken bei unsachgemäßer Sanierung

Asbest ist heute zwar verboten, wurde aber jahrzehntelang wegen seiner praktischen Eigenschaften gerne verwendet. Solange das Material intakt verbaut bleibt, geht meist keine Gefahr davon aus.
Problematisch wird es, wenn bei Umbauten oder Sanierungen asbesthaltige Stoffe beschädigt oder zerstört werden. Dann können sich Fasern lösen und eingeatmet werden. Langfristig erhöht sich dadurch das Risiko für verschiedene Krebserkrankungen.
Problematisch wird es, wenn bei Umbauten oder Sanierungen asbesthaltige Stoffe beschädigt oder zerstört werden. Dann können sich Fasern lösen und eingeatmet werden. Langfristig erhöht sich dadurch das Risiko für verschiedene Krebserkrankungen.
Deshalb müssen Gebäude vor größeren Arbeiten auf Asbest untersucht werden. Erst wenn klar ist, wo sich asbesthaltige Materialien befinden, kann eine fachgerechte Sanierung erfolgen.
Asbest-Sanierungen werden zunehmend notwendig
Mit fortschreitendem Alter weisen die verbauten Materialien zunehmenden Reparaturbedarf auf. Bei Um- und Anbauten müssen asbesthaltige Stoffe erkannt und fachgerecht entfernt werden. Dies betrifft nahezu alle Bereiche von Dächern über Fassaden und Rohre bis hin zu Bodenbelägen.
In den kommenden Jahren wird die Notwendigkeit von Sanierungen an Altbauten zunehmen. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass Gebäude aus den 1950er bis 1990er Jahren nun in die Jahre gekommen sind und daher einer Modernisierung bedürfen. Andererseits setzt die Bundesregierung mit dem Gebäudeenergiegesetz den Austausch von Heizungen voraus und fördert somit auch energetische Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise im Bereich der Dämmung.
Vorschriften zur Asbest-Erkundung oft nicht bekannt
Bevor Gebäude saniert werden, schreiben Arbeitsschutz- und Gefahrstoffvorschriften eigentlich eine Asbest-Erkundung vor. Hier muss ermittelt werden, ob und wo sich asbestverdächtige Materialien befinden könnten. In der Praxis werden solche Untersuchungen aber oft nicht durchgeführt, da die Regelungen nicht allen bekannt sind.
Geplante Änderung der Ampel lt. Referentenentwurf: Asbestverdacht für alle Häuser vor 1993
Um die Gefahren zu verringern, plant das Bundesarbeitsministerium daher laut Medienberichten eine Änderung: Alle Gebäude, deren Bau vor 1993 begann, sollen unter generellen Asbestverdacht gestellt werden.
Damit hätten Eigentümer vor Sanierungsarbeiten die Pflicht, entsprechende Fachgutachten einzuholen. Wird Asbest gefunden, muss dieses von spezialisierten Betrieben unter hohen Sicherheitsvorkehrungen entfernt und in Sonderdeponien entsorgt werden.
Damit hätten Eigentümer vor Sanierungsarbeiten die Pflicht, entsprechende Fachgutachten einzuholen. Wird Asbest gefunden, muss dieses von spezialisierten Betrieben unter hohen Sicherheitsvorkehrungen entfernt und in Sonderdeponien entsorgt werden.
Asbestprüfung: Hauseigentümern droht Kosten-Explosion bei Sanierungen
Die geplanten Verschärfungen und der Zwang zur Asbest-Prüfung sorgen in der Baubranche für Kritik, da sie einen hohen Mehraufwand bedeuten:
In Summe wären die finanziellen Belastungen für private Hausbesitzer also erheblich.
- Für eine asbestfreie Wohnungssanierung können schnell Kosten in fünfstelliger Höhe erreicht werden.
- Es bedarf ausreichender Laborkapazitäten für Materialanalysen sowie spezialisierter Handwerksbetriebe.
- Bei positiven Asbest-Funden kommt es häufig zu zeitkritischen Sanierungsverzögerungen.
In Summe wären die finanziellen Belastungen für private Hausbesitzer also erheblich.
Alternative: Verband fordert Entschädigungsfonds
Angesichts der potenziell hohen Gesamtkosten und möglicher Engpässe bei Handwerkern und Laborkapazitäten schlägt Carsten Burckhardt von der IG Bau ein Förderprogramm der Bundesregierung vor, vergleichbar mit einer Abwrackprämie für Altbauten. Die Idee eines verpflichtenden Schadstoff-Gebäudepasses könnte ebenfalls in Betracht gezogen werden, um Handwerkern bei Sanierungen direkte Einblicke in mögliche Gefahren zu geben.
Fazit
Asbest ist bekanntermaßen äußerst gesundheitsschädlich und kann zu schwerwiegenden Krankheiten wie Lungenkrebs führen. Daher ist es verständlich, dass die Bundesregierung bestrebt ist, die Bevölkerung vor möglichen Asbestbelastungen zu schützen.
Allerdings stellt sich die Frage, ob die geplante Einstufung aller vor 1993 erbauten Häuser als Verdachtsfall wirklich sinnvoll ist. Die Kosten für eine umfassende Sanierung können enorm sein und für viele Hausbesitzer eine finanzielle Belastung darstellen. Zudem ist fraglich, ob die flächendeckende Suche nach Asbest tatsächlich gerechtfertigt ist, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Belastung gibt.
Es wäre sinnvoller, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um Risikohäuser zu identifizieren und diese gezielt zu sanieren. Zudem sollten die finanziellen Folgen für die Hausbesitzer berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass die Regierung eine ausgewogene Lösung findet, die einerseits den Gesundheitsschutz gewährleistet, aber andererseits nicht zu unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen führt.
Die geplanten Maßnahmen der Ampel-Regierung haben nicht nur Auswirkungen auf Hauseigentümer, sondern könnten den gesamten Altbaubestand in Deutschland beeinflussen. Die Verpflichtung zur Asbestprüfung könnte sich auch auf den Immobilienmarkt auswirken, indem potenzielle Käufer und Mieter vermehrt auf Aspekte der Altbausanierung achten.
Es wäre sinnvoller, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um Risikohäuser zu identifizieren und diese gezielt zu sanieren. Zudem sollten die finanziellen Folgen für die Hausbesitzer berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass die Regierung eine ausgewogene Lösung findet, die einerseits den Gesundheitsschutz gewährleistet, aber andererseits nicht zu unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen führt.
Die geplanten Maßnahmen der Ampel-Regierung haben nicht nur Auswirkungen auf Hauseigentümer, sondern könnten den gesamten Altbaubestand in Deutschland beeinflussen. Die Verpflichtung zur Asbestprüfung könnte sich auch auf den Immobilienmarkt auswirken, indem potenzielle Käufer und Mieter vermehrt auf Aspekte der Altbausanierung achten.
Tags: Ampel, Regierung, Generalverdacht, Ampel plant, teuer, Wohnhaus, 1993, Asbest, Verdachtsfall, verpflichtende Asbest-Prüfung, Hausbesitzer, Mieter
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