Immobilien Lexikon


Wirtschaftsplan

Im Wirtschaftsplan beschließen die WEG-Mitglieder auf Vorschlag des WEG-Verwalters die Höhe der zukünftigen Hausgeldvorauszahlungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten. Tatsächlich anfallende Kosten werden dann den Hausgeldvorauszahlungen gegenübergestellt und fließen in die jährliche Hausgeldabrechnung ein.