Immobilien Lexikon
Widerrufsrecht bei Maklerverträgen
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Keine Angst vor der Widerrufsbelehrung beim Immobilienkauf!
Warum erhalten Sie die Widerrufsbelehrung?
Die Widerrufsbelehrung dient lediglich Ihrem Schutz und hat folgende Gründe:
- Fernabsatzrecht: Der Maklervertrag fällt meist unter das Fernabsatzrecht, da der Kontakt oft über Telefon, E-Mail oder Internet erfolgt. Hierbei haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht, über das Sie der Makler informieren muss.
- Schutz vor übereilten Verträgen: Die Widerrufsbelehrung soll Ihnen Zeit geben, den Vertrag in Ruhe durchzulesen und zu überdenken, bevor Sie sich endgültig binden.
- Transparenz und Fairness: So sind Sie von Anfang an über Ihre Rechte informiert und können den Maklerservice ohne Druck in Anspruch nehmen.
Diese Richtlinie verpflichtet Makler, ihre Kunden vor dem Austausch relevanter Informationen rechtzeitig über das Widerrufsrecht zu informieren.
Zusammenfassung:
- Die Kontaktaufnahme mit einem Makler und die Anforderung eines Exposés sind kostenlos.
- Provisionen für den Makler werden erst fällig, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.
- Die Widerrufsbelehrung informiert Sie über Ihr Widerrufsrecht bei Fernabschlussverträgen.
- Mit dem Widerruf können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
