Immobilien Lexikon
WEG-Verwalter
Aufgaben des WEG-Verwalters
Der WEG-Verwalter setzt Beschlüsse um, verwaltet gemeinschaftliche Gelder, erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung und erledigt die laufende Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Seine konkreten Befugnisse ergeben sich aus Gesetz, Verwaltervertrag und Beschlüssen.
Käufer sollten auf Vertragslaufzeit, Vergütung, Zusatzkosten, Erreichbarkeit und Qualität der Unterlagen achten. Häufige Verwalterwechsel, verspätete Abrechnungen oder unklare Kontenführung können Warnzeichen sein.
Einfach gesagt: Der WEG-Verwalter organisiert die laufenden Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft. Er verwaltet Gemeinschaftsgeld, setzt Beschlüsse um und erstellt wichtige Abrechnungen.
