Immobilien Lexikon


Vorkaufsrecht

Was ein Vorkaufsrecht bewirkt


Ein Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten die Möglichkeit, nach Abschluss eines Kaufvertrags zu den vereinbarten Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Es kann gesetzlich, vertraglich oder als dingliches Recht im Grundbuch bestehen. Nicht jedes Vorkaufsrecht gilt in jedem Verkaufsfall.


Vor der Abwicklung muss geklärt werden, ob ein Recht besteht, wer es ausüben kann und welche Frist gilt. Der Notar holt bei kommunalen Vorkaufsrechten regelmäßig eine Erklärung der Gemeinde ein.


Einfach gesagt: Der Berechtigte darf einen bereits ausgehandelten Kaufvertrag unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Er handelt den Preis dabei normalerweise nicht neu aus.