Immobilien Lexikon


Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist eines von drei normierten Verfahren zur Immobilienwertermittlung. Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert der zu bewertenden Immobilie anhand von Vergleichswerten berechnet. Dazu werden die errechneten Verkehrswerte anderer möglichst ähnlicher Immobilien herangezogen, um letztlich mit deren Hilfe den Verkehrswert des Bewertungsobjektes zu ermitteln. Hierbei werden die Vergleichswerte anhand verschiedener Kriterien wie Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung ermittelt. Je ähnlicher die Vergleichsobjekte der zu bewertenden Immobilie sind, desto genauer kann der Verkehrswert bestimmt werden.

Das Vergleichswertverfahren eignet sich vor allem für Wohnimmobilien, da es auf dem Prinzip des Marktpreises basiert. Es wird davon ausgegangen, dass sich ähnliche Immobilien in einer bestimmten Region auch in einem ähnlichen Preissegment bewegen.

Allerdings sind beim Vergleichswertverfahren auch gewisse Einschränkungen zu beachten. Es kann nur genutzt werden, wenn ausreichend Vergleichsobjekte vorhanden sind, die ähnliche Merkmale aufweisen. Zudem können Besonderheiten einer Immobilie, die sich nicht einfach mit anderen Objekten vergleichen lassen, nicht berücksichtigt werden.

Insgesamt ist das Vergleichswertverfahren ein wichtiges Instrument zur Immobilienwertermittlung, das insbesondere für Wohnimmobilien oft verwendet wird. Es bietet eine schnelle und relativ zuverlässige Möglichkeit, den Verkehrswert einer Immobilie zu bestimmen, basierend auf aktuellen Marktpreisen und ähnlichen Vergleichsobjekten. Allerdings sollte es immer in Kombination mit anderen Verfahren und einer genauen Bewertung der individuellen Merkmale der Immobilie verwendet werden, um ein möglichst genaues Ergebnis zu erzielen.