Immobilien Lexikon
Untermieter
Untervermietung vorher klären
Bei einer Untervermietung überlässt der Hauptmieter einem Dritten die gesamte Wohnung oder einen Teil davon. Dafür ist grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der teilweisen Überlassung ein Anspruch auf Erlaubnis bestehen.
Der Hauptmieter bleibt Vertragspartner des Vermieters und haftet weiterhin für Miete, Schäden und Vertragsverstöße. Umfang, Person, Dauer und Kosten der Untervermietung sollten deshalb schriftlich geklärt werden.
Einfach gesagt: Der Untermieter hat seinen Vertrag mit dem Hauptmieter, nicht unmittelbar mit dem Eigentümer. Der Hauptmieter bleibt dem Vermieter gegenüber verantwortlich.
