Immobilien Lexikon
Umlagefähig
Welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können
Umlagefähig sind nur Betriebskosten, deren Weitergabe wirksam vereinbart wurde und die nach den geltenden Vorschriften angesetzt werden dürfen. Dazu können beispielsweise Grundsteuer, Wasser, Heizung, Gebäudereinigung und bestimmte Versicherungen gehören.
Verwaltungskosten, Instandhaltung und Instandsetzung sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Bei Eigentumswohnungen darf deshalb nicht das gesamte Hausgeld ungeprüft in die Betriebskostenabrechnung übernommen werden.
Einfach gesagt: Umlagefähige Kosten darf der Vermieter bei wirksamer Vereinbarung über die Betriebskosten abrechnen. Reparaturen und Verwaltung bleiben grundsätzlich bei ihm.
