Immobilien Lexikon
Umlagefähig
Hausnebenkosten, die z.B. an den Hausmeister, die Verwaltung oder die Versicherung gehen, kann der Eigentümer auf den Mieter umlegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Diese Kosten werden dann umlagefähig genannt. Nicht umlagefähig sind z.B. Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.
