Immobilien Lexikon
Teileigentum
Teileigentum ist kein Wohnungseigentum
Teileigentum ist Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Typische Beispiele sind Läden, Büros oder andere Gewerberäume. Die zulässige Nutzung ergibt sich aus Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Baurecht.
Eine Einheit darf nicht allein deshalb als Wohnung genutzt werden, weil sie sich baulich dafür eignet. Vor Kauf oder Nutzungsänderung müssen privatrechtliche Zweckbestimmung und öffentliches Baurecht zusammen geprüft werden.
Einfach gesagt: Teileigentum ist für gewerbliche oder andere nicht zu Wohnzwecken bestimmte Räume gedacht. Eine Nutzung als Wohnung ist deshalb nicht automatisch erlaubt.
