Immobilien Lexikon
Staffelmietvertrag
Staffelmiete klar vereinbaren
Bei einer Staffelmiete werden künftige Erhöhungen bereits im Mietvertrag festgelegt. Die jeweilige Miete oder Erhöhung muss den gesetzlichen Formanforderungen entsprechen und für konkrete Zeitpunkte vereinbart sein. Zwischen den Erhöhungen muss mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum liegen.
Während der Staffel gelten besondere Grenzen für andere Mieterhöhungen. Bei Neuabschluss sind außerdem Mietpreisbremse und Ausnahmen zu prüfen, sofern die Wohnung in einem erfassten Gebiet liegt.
Einfach gesagt: Bei einer Staffelmiete steht bereits im Vertrag, wann die Miete auf welchen Betrag steigt. Eine zusätzliche normale Mieterhöhung ist während der Staffel grundsätzlich eingeschränkt.
