Immobilien Lexikon
Staffelmietvertrag
In einem Staffelmietvertrag werden fällige Mieterhöhungen bereits zu Beginn für die Zukunft verbindlich vereinbart. Daneben sind Mieterhöhungen bis zu einer ortsüblichen Vergleichsmiete nicht mehr möglich. Der Staffelmietvertrag darf unabhängig von gesetzlichen Vorschriften zu Mieterhöhungen geschlossen werden.
