Immobilien Lexikon
Sondernutzungsrecht
Ein Sondernutzungsrecht gibt einem Eigentümer aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft das Recht, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums für sich alleine zu nutzen. Ein Sondernutzungsrecht wird meist dann eingeräumt, wenn es nicht möglich ist, dem Eigentümer ein Sondereigentumsrecht zuzusprechen. Das ist z.B. bei Gärten oder PKW-Stellplätzen der Fall.
