Immobilien Lexikon


Realteilung

Die Realteilung bezeichnet die Aufteilung eines Grundstückes in zwei oder mehr rechtlich eigenständige Grundstücke. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn das ursprüngliche Grundstück z.B. überdurchschnittlich groß ist und durch eine Realteilung die Wirtschaftlichkeit aller Grundstücke insgesamt erhöht werden kann. Eine Realteilung wird im Liegenschaftskataster durch das Anlegen eines einzelnen Flurstückes pro entstandenem Grundstück vermerkt. Für jedes durch die Teilung neu entstandenes Grundstück wird außerdem ein eigenes Grundbuchblatt oder eine eigene laufende Nummer angelegt.