Immobilien Lexikon
Prolongation
Kann eine Vereinbarung, die von zwei Parteien in einem Vertrag festgehalten wurde und eine Befristung enthält, von einem der Vertragspartnern nicht eingehalten werden, kann dieser bei der anderen Partei um eine Verlängerung der Frist bitten. Diese Verlängerung nennt sich Prolongation. Im Kreditgeschäft kommt es eher bei endfälligen Darlehen zu Prolongationen, da hier die gesamte Tilgung am Ende der Laufzeit erbracht werden muss.
