Immobilien Lexikon
Pacht
Unter Pacht versteht man die Gebrauchsüberlassung eines Pachtgegenstandes, z.B. ein Grundstück oder eine Immobilie. Der Verpächter gewährt dem Pächter das Recht, den Pachtgegenstand zu Nutzen und auch zu bewirtschaften. Das bedeutet, dass der Pächter beispielsweise auf dem Grundstück, z.B. durch Anbau von Pflanzen, sofern nichts anderes im Pachtvertrag vereinbart wurde, Erträge erzielen und diese auch für sich behalten darf. Dies wird auch "Fruchtziehung" genannt. Miete und Pacht sind sich rechtlich sehr ähnlich. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass bei der klassischen Miete eine Fruchtziehung nicht üblich ist.
