Immobilien Lexikon
Offenbarungspflicht
Die Offenbarungspflicht wird im Gesetz meist Aufklärungsplicht genannt. Diese verpflichtet einen Verkäufer dazu, Mängel, die ihm bekannt sind und ein verständiger Kaufinteressent nicht ohne Weiteres erkennen kann, zu offenbaren. Im Gegensatz dazu müssen offensichtliche Mängel, die für eine sachkundige Person leicht zu erkennen sind, nicht explizit offenbart werden. Ist der Kaufinteressent nicht in der Lage, solche offensichtlichen Mängel selbst zu erkennen, muss sich dieser von einer verständigen Person bei der Besichtigung begleiten lassen.
