Immobilien Lexikon
Notarielle Beurkundung
Immobilienkaufverträge bedürfen zu ihrer formalen Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Während der Vertrag vom Notar vorgelesen wird, dürfen beide Seiten Fragen stellen. Zum Schluss wird der Vertrag von beiden Seiten im Beisein des Notars unterschrieben.
