Immobilien Lexikon
Notar
Ein Notar ist ein Jurist, der in Grundstücksangelegenheiten Beurkundungen / Beglaubigungen betreffend der Übertragung und der Belastung von Immobilien vornimmt. Immobiliengeschäfte dürfen in Deutschland ausschließlich durch einen Notar abgewickelt werden.
