Immobilien Lexikon


Notar

Ein Notar ist ein Jurist, der in Grundstücksangelegenheiten Beurkundungen / Beglaubigungen betreffend der Übertragung und der Belastung von Immobilien vornimmt. Immobiliengeschäfte dürfen in Deutschland ausschließlich durch einen Notar abgewickelt werden.