Immobilien Lexikon


Nießbrauch

Wird einer Person der Nießbrauch an einer Immobilie eingeräumt, wird ihr das Recht der Nutzung, der sogenannten "Fruchtziehung" gewährt. Diese Person ist zwar nicht Eigentümer der Immobilie, kann sie aber durch das Nießbrauchrecht selbst bewohnen oder auch bewirtschaften. In der Praxis kommt das Nießbrauchrecht oft dann zum Einsatz, wenn z.B. Eigentümer die Immobilie, in der sie wohnen, vor Lebensende vererben oder verschenken, aber bis zum Lebensende weiterhin dort wohnen oder den Wohnraum vermieten möchten. Ein Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen.