Immobilien Lexikon
Nachbindung / Nachbindungsfrist
Bindungen enden nicht immer sofort
Bei gefördertem Wohnraum können Mietpreis- und Belegungsbindungen auch nach einer vorzeitigen Rückzahlung von Fördermitteln noch für einen bestimmten Zeitraum fortbestehen. Diese Phase wird als Nachbindung bezeichnet. Die Dauer hängt von Rechtsgrundlage, Förderfall und Bescheid ab.
Käufer sollten sich nicht auf eine mündliche Aussage zum baldigen Bindungsende verlassen. Maßgeblich sind Förderunterlagen und eine aktuelle schriftliche Auskunft der zuständigen Stelle. Die verbleibende Bindung beeinflusst Mietertrag und Wert.
Einfach gesagt: Bestimmte Bindungen einer geförderten Wohnung können trotz Rückzahlung des Förderdarlehens noch weiterlaufen. Maßgeblich ist die schriftliche Auskunft der zuständigen Stelle.
