Immobilien Lexikon
Modernisierung
Unter Modernisierung versteht das BGB bestimmte Maßnahmen, die den Wert eines Wohnhauses nachhaltig erhöhen oder zum Einsparen von Ressourcen beitragen. Eine Modernisierung kann in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch eine Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass allen Eigentümern, die für die Modernisierung gestimmt haben, zusammen mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile zugeordnet sein müssen.
