Immobilien Lexikon
Miteigentumsanteile
Bedeutung der Miteigentumsanteile
Beim Wohnungseigentum gehört jedem Eigentümer ein rechnerischer Anteil am gemeinschaftlichen Grundstück und Gebäude. Dieser Miteigentumsanteil ist mit dem Sonder- oder Teileigentum verbunden. Seine Höhe steht in Teilungserklärung und Grundbuch.
Miteigentumsanteile können Einfluss auf Kostenverteilung und Stimmrechte haben, sofern Gesetz oder Gemeinschaftsordnung darauf abstellen. Ein großer Anteil bedeutet aber nicht automatisch eine entsprechend große Wohnfläche. Der konkrete Verteilungsschlüssel muss gesondert geprüft werden.
Einfach gesagt: Der Miteigentumsanteil beschreibt den rechnerischen Anteil eines Wohnungseigentümers am gesamten Grundstück und Gemeinschaftseigentum. Er ist nicht einfach mit der Wohnfläche gleichzusetzen.
