Immobilien Lexikon
Mietpreisbremse
Wann die Mietpreisbremse gilt
Die Mietpreisbremse kann in durch Landesverordnung bestimmten Gebieten die zulässige Anfangsmiete bei einer Wiedervermietung begrenzen. Ausgangspunkt ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Das Gesetz kennt Ausnahmen und besondere Regeln, etwa für bestimmte Neubauten, umfassend modernisierte Wohnungen oder eine zulässige Vormiete.
Ob die Regelung greift, muss für Ort, Vertragsbeginn und konkrete Wohnung geprüft werden. Vermieter sollten die Miethöhe und eine beanspruchte Ausnahme vor Vertragsschluss nachvollziehbar dokumentieren.
Einfach gesagt: Die Mietpreisbremse kann die zulässige Anfangsmiete begrenzen. Ob sie greift, hängt vom Ort, der Wohnung und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.
