Immobilien Lexikon


Katasteramt

Welche Unterlagen das Kataster liefert


Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster mit Angaben zu Flurstücken, Grenzen, Lage, Fläche und Gebäuden. Dort können unter den jeweiligen Voraussetzungen beispielsweise Flurkarten und Auszüge bezogen werden. Das Kataster beschreibt den tatsächlichen Bestand, während das Grundbuch die rechtlichen Verhältnisse dokumentiert.


Für eine vollständige Kaufprüfung werden deshalb meist beide Quellen benötigt. Baurecht, Baulasten und genehmigte Nutzungen sind zusätzliche Themen und ergeben sich nicht abschließend aus dem Kataster.


Einfach gesagt: Das Katasteramt führt amtliche Angaben zu Flurstücken und deren Lage. Eigentumsverhältnisse stehen dagegen im Grundbuch.