Immobilien Lexikon


Jahresabrechnung WEG

Die Jahresabrechnung fasst alle von der WEG getätigten Aufwendungen und Ausgaben innerhalb eines Jahres zusammen und rechnet diese gegen Erträge und Einnahmen. Es ergibt sich ein Saldo, der entsprechend positiv oder negativ ausfallen kann. Anhand der Jahresabrechung, die im Wohnungseigentumsgesetz einfach als Abrechnung bezeichnet wird, errechnen sich die Lasten, die der einzelne Wohnungseigentümer für das vergangene Jahr zu tragen hat.