Immobilien Lexikon
Immobilienrente
Der Begriff Immobilienrente fasst die beiden Formen Leib- und Zeitrente zusammen. Bei beiden Verrentungen geht es darum, dass durch den Eigentümer der Immobilie eine Grundbuchsicherheit zugunsten einer dritten Person oder auch z.B. der Bank eingetragen wird. Gleichzeitig aber auch ein Wohnrecht vereinbart wird. So lässt sich beispielsweise die monatliche Rente aufstocken. Der Unterschied zwischen Leib- und Zeitrente liegt darin, dass bei der Leibrente sowohl die Rente als auch das Wohnrecht lebenslang greifen, wohingegen beides bei der Zeitrente zeitlich begrenzt ist.
