Immobilien Lexikon


Hausgeld

Das Hausgeld ist eine Vorauszahlung, die ein Eigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu entrichten hat, um beispielsweise Instandhaltungskosten am Gemeinschaftseigentum decken zu können. Unter anderem enthält das Hasugeld die Betriebskosten, welche gemäß §1 BetrKV auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Das Hausgeld wird nach Miteigentumsanteilen oder anhand eines im Wirtschaftsplan festgelegten Verteilungsschlüssels für die verschiedenen Parteien ermittelt.