Immobilien Lexikon


Hammerschlags- und Leiterrecht

Arbeiten vom Nachbargrundstück aus


Das Hammerschlags- und Leiterrecht kann es erlauben, ein Nachbargrundstück vorübergehend zu betreten oder zu benutzen, wenn notwendige Bau- oder Instandhaltungsarbeiten anders nicht oder nur unverhältnismäßig erschwert möglich sind. Die Voraussetzungen und Ankündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Landesnachbarrecht.


Es handelt sich nicht um eine pauschale Erlaubnis. Umfang, Dauer, Schutzmaßnahmen und möglicher Schadenersatz müssen geklärt werden. Eine frühzeitige schriftliche Abstimmung verhindert viele Nachbarschaftskonflikte.


Einfach gesagt: Für notwendige Arbeiten am eigenen Gebäude darf unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend das Nachbargrundstück betreten oder genutzt werden.