Immobilien Lexikon
Hammerschlags- und Leiterrecht
Das Hammerschlags- und Leiterrecht regelt, dass beispielsweise bei Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten das Grundstück des Nachbarn betreten und vorübergehend z.B. ein Gerüst, welches für die Arbeiten notwendig ist, aufgestellt werden darf. Das Hammerschlags- und Leiterrecht ist in den Nachbarschaftsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes zu finden.
