Immobilien Lexikon
Grundschuldbestellung
Die Grundschuldbestellung wird durch einen Notar beurkundet und beinhaltet die Zustimmung des Grundstückseigentümers, das Grundstück mit einer
Grundschuld im Grundbuch zu belasten. Der Notar beantragt für den Eigentümer die Eintragung im Grundbuch bei dem Grundbuchamt.
Grundschuld im Grundbuch zu belasten. Der Notar beantragt für den Eigentümer die Eintragung im Grundbuch bei dem Grundbuchamt.
