Immobilien Lexikon


Grundschuld

Grundschuld als Kreditsicherheit


Die Grundschuld wird zugunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch eingetragen und dient als Sicherheit für das Darlehen. Anders als die Hypothek ist sie rechtlich nicht automatisch an eine bestimmte Forderung gekoppelt. Die Verbindung zum Kredit wird durch die Sicherungsvereinbarung hergestellt.


Nach vollständiger Rückzahlung verschwindet die Grundschuld nicht automatisch aus dem Grundbuch. Der Eigentümer kann sie mit einer Löschungsbewilligung entfernen lassen oder unter bestimmten Voraussetzungen für eine spätere Finanzierung weiterverwenden.


Einfach gesagt: Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit. Wird der Kredit nicht vertragsgemäß bezahlt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auf die Immobilie zugreifen.