Immobilien Lexikon
Grunderwebsteuer
Grunderwerbsteuer
Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. In Hessen beträgt der Steuersatz derzeit 6 Prozent der steuerpflichtigen Gegenleistung. Bewegliche Gegenstände können bei realistischer und vertraglich nachvollziehbarer Aufteilung anders behandelt werden.
Die Steuer gehört zu den Erwerbsnebenkosten und wird meist aus Eigenkapital bezahlt. Beim erstmaligen Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie kann das Hessengeld unter den jeweils geltenden Voraussetzungen einen Teil der Belastung ausgleichen. Die aktuelle Förderfähigkeit sollte vor dem Kauf geprüft werden.
Einfach gesagt: Nach dem Immobilienkauf verlangt das Finanzamt eine Steuer auf den Erwerb. Ohne die steuerliche Freigabe wird der Käufer normalerweise nicht als Eigentümer eingetragen.
