Immobilien Lexikon
Grunddienstbarkeit
Grunddienstbarkeiten in der Kaufprüfung
Eine Grunddienstbarkeit sichert zugunsten eines anderen Grundstücks bestimmte Nutzungen oder Beschränkungen. Häufige Beispiele sind Wegerechte, Leitungsrechte oder ein Bauverbot. Sie wirkt gegenüber späteren Eigentümern und kann Nutzung und Wert des belasteten Grundstücks beeinflussen.
Entscheidend ist nicht nur das Stichwort im Grundbuch, sondern der genaue Inhalt der Bewilligungsurkunde. Dort stehen Verlauf, Umfang, Unterhaltungspflichten und mögliche Kosten. Diese Unterlage sollte vor dem Kauf eingesehen werden.
Einfach gesagt: Eine Grunddienstbarkeit erlaubt einem anderen Grundstück eine bestimmte Nutzung, etwa einen Weg oder eine Leitung, oder schränkt die eigene Nutzung ein.
