Immobilien Lexikon
Grunddienstbarkeit
Eine Grunddienstbarkeit bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Eigentümern von zwei benachbarten Grundstücken, die einem der Eigentümer Rechte am benachbarten Grundstück einräumt. Dies kann unter anderem dann notwendig werden, wenn das sogenannte herrschende Grundstück nur über das angrenzende dienende Grundstück erreichbar ist. In diesem Fall regelt die Grunddienstbarkeit z.B. die Ausübung von Wegerechten am dienenden Grundstück. Eine solche Vereinbarung kann den Wert eines Grundstückes mindern und sollte deswegen beim Kauf unbedingt beachtet werden.
