Immobilien Lexikon
Gerichtskosten
Gerichtskosten beim Immobilienkauf
Beim normalen Immobilienkauf entstehen vor allem Notar- und Grundbuchkosten. Das Grundbuch wird beim Amtsgericht geführt, weshalb ein Teil der Erwerbsnebenkosten als gerichtliche Gebühr anfällt. Die Höhe richtet sich nach gesetzlichen Gebührentatbeständen und den jeweiligen Geschäftswerten.
Zur Finanzplanung sollten Notar und Grundbuch gemeinsam als eigener Kostenblock angesetzt werden. Zusätzliche Kosten können beispielsweise bei Grundschulden, Rangänderungen oder der Löschung alter Rechte entstehen.
Einfach gesagt: Gerichtskosten entstehen beim Immobilienkauf vor allem für Eintragungen beim Grundbuchamt. Sie kommen zusätzlich zu Notarkosten und Kaufpreis hinzu.
