Immobilien Lexikon


Gemeinschaftseigentum

Was zum Gemeinschaftseigentum gehört


Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück sowie Gebäudeteile und Anlagen, die nicht im Sondereigentum stehen. Typische Beispiele sind tragende Bauteile, Fassade, Dach, Treppenhaus und gemeinschaftliche Leitungen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus Gesetz, Teilungserklärung und Aufteilungsplan.


Die Zuordnung ist für Kosten und Entscheidungsbefugnisse wichtig. Auch Bauteile, die nur eine Wohnung betreffen, können Gemeinschaftseigentum sein. Vor Umbauten und beim Kauf sollte deshalb nicht allein nach der räumlichen Lage entschieden werden.


Einfach gesagt: Gemeinschaftseigentum gehört allen Wohnungseigentümern gemeinsam. Einzelne Eigentümer dürfen darüber deshalb grundsätzlich nicht allein verfügen.