Immobilien Lexikon
Flurstück
Flurstück und Grundstück unterscheiden
Das Flurstück ist die kleinste im Liegenschaftskataster geführte Buchungseinheit. Ein Grundstück im rechtlichen Sinn kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen, die im selben Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer gebucht sind.
Beim Immobilienkauf sollten Grundbuch und Flurkarte gemeinsam geprüft werden. Besonders wichtig ist, ob Zufahrt, Stellplätze, Garten oder Leitungen tatsächlich auf den mitverkauften Flurstücken liegen oder durch Rechte an Nachbargrundstücken gesichert sind.
Einfach gesagt: Das Flurstück ist die kleinste amtlich vermessene Grundstückseinheit. Ein Grundstück im Grundbuch kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
