Immobilien Lexikon
Erschließung
Durch eine Erschließung eines Grundstückes wird dieses zugänglich gemacht. Damit ein Grundstück bebaut werden darf, muss dieses nach BauGB erschlossen sein. Dabei wird unterschieden zwischen öffentlicher und privater Erschließung. Die öffentliche Erschließung endet, wo die private beginnt: an der Grundstücksgrenze. Zur Erschließung gehören neben der verkehrsmäßigen Erschießung z.B. auch die Anbindung an Wasser und Abwasser, Strom, Gas, Internet und Telefon.
