Immobilien Lexikon
Erschließung
Wann ein Grundstück als erschlossen gilt
Zur Erschließung gehören die verkehrliche Anbindung und die notwendigen Leitungen, etwa für Wasser, Abwasser, Energie und Telekommunikation. Die Aussage erschlossen sollte nicht nur nach dem Straßenbild beurteilt werden. Entscheidend ist, welche Anlagen vorhanden, nutzbar und abgerechnet sind.
Vor dem Grundstückskauf sollten Auskünfte der Gemeinde und der Versorgungsträger eingeholt werden. Offene Beiträge, fehlende Hausanschlüsse oder eine nur teilweise gesicherte Zufahrt können erhebliche Zusatzkosten verursachen.
Einfach gesagt: Ein Grundstück ist erst dann sinnvoll nutzbar, wenn es erreichbar ist und die benötigten Leitungen vorhanden oder herstellbar sind.
