Immobilien Lexikon


Courtage

Wann die Maklercourtage fällig wird


Die Courtage ist die Vergütung für die erfolgreiche Maklertätigkeit. Voraussetzung sind ein wirksamer Maklervertrag, der Nachweis oder die Vermittlung und der Abschluss des ursächlich damit zusammenhängenden Hauptvertrags. Höhe und zahlende Partei richten sich nach Vereinbarung und gesetzlichen Vorgaben.


Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit einem Verbraucher gelten besondere Regeln zur Textform und zur Verteilung der Maklerkosten. Die konkrete Provision muss vor der Beauftragung transparent angegeben sein.


Einfach gesagt: Die Courtage ist die erfolgsabhängige Vergütung des Maklers. Sie wird grundsätzlich erst geschuldet, wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.