Immobilien Lexikon


Belastungsvollmacht

Finanzierung vor der Eigentumsumschreibung


Die Belastungsvollmacht erlaubt dem Käufer, das noch dem Verkäufer gehörende Grundstück zur Finanzierung des Kaufpreises mit einer Grundschuld zu belasten. Ohne diese Regelung könnte die finanzierende Bank ihre Sicherheit häufig erst nach der Eigentumsumschreibung erhalten.


Der Kaufvertrag begrenzt die Vollmacht normalerweise auf die Finanzierung des Kaufpreises und regelt, dass Auszahlungen nur vertragsgemäß verwendet werden dürfen. Der Verkäufer übernimmt dadurch nicht die persönliche Darlehensschuld des Käufers.


Einfach gesagt: Die Bank darf ihre Grundschuld schon eintragen lassen, obwohl der Käufer noch nicht Eigentümer ist. So kann sie den Kaufpreis rechtzeitig finanzieren.