Immobilien Lexikon


Außenprovision

Außenprovision beim Immobilienkauf


Als Außenprovision wird der Teil der Maklercourtage bezeichnet, den der Käufer bezahlt. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, muss transparent aus dem Angebot und dem Maklervertrag hervorgehen. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten für Verbraucher gesetzliche Regeln zur Verteilung der Maklerkosten.


Für die Finanzplanung gehört die Käuferprovision zu den Erwerbsnebenkosten. Sie wird nicht automatisch von der Bank mitfinanziert und sollte deshalb zusammen mit Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten im Eigenkapital eingeplant werden.


Einfach gesagt: Die Außenprovision ist der Maklerlohn, den der Käufer übernimmt. Sie kommt zusätzlich zum Kaufpreis und zu den übrigen Nebenkosten hinzu.