Immobilien Lexikon


Aufteilung

Vom Mehrfamilienhaus zu einzelnen Eigentumseinheiten


Bei der Aufteilung wird ein Grundstück mit Gebäude in Miteigentumsanteile verbunden mit Sonder- oder Teileigentum gegliedert. Dafür werden insbesondere Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Erst nach Anlage der einzelnen Grundbuchblätter können die Einheiten rechtlich getrennt veräußert werden.


Vor einer Aufteilung sollten Eigentümer Bauakten, genehmigte Nutzung, tatsächliche Grundrisse und mögliche kommunale Genehmigungsvorbehalte prüfen. Abweichungen können die Aufteilung verzögern und später beim Verkauf zu Problemen führen.


Einfach gesagt: Durch die Aufteilung werden aus einem Gebäude mehrere rechtlich eigenständige Einheiten, die einzeln verkauft und finanziert werden können.