Immobilien Lexikon


Auflassungsvormerkung

Warum die Auflassungsvormerkung den Käufer schützt


Mit der Auflassungsvormerkung wird der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch gesichert. Sie verhindert, dass spätere Verfügungen des Verkäufers den gesicherten Erwerbsanspruch vereiteln. Der Käufer wird dadurch noch nicht Eigentümer, erhält aber eine starke rechtliche Sicherung.


Der Kaufpreis wird normalerweise erst fällig, wenn die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört regelmäßig die Eintragung der Vormerkung. Eigentum geht erst mit Auflassung und Umschreibung im Grundbuch über.


Einfach gesagt: Die Vormerkung reserviert die Immobilie rechtlich für den Käufer, bis er nach vollständiger Abwicklung als Eigentümer im Grundbuch steht.