Immobilien Lexikon
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Soll ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt werden, so bedarf es einer
Abgeschlossenheitsbescheinigung. Voraussetzung hierfür ist die räumliche Trennung der neu geschaffenen Teileigentumseinheiten.
Abgeschlossenheitsbescheinigung. Voraussetzung hierfür ist die räumliche Trennung der neu geschaffenen Teileigentumseinheiten.
