Immobilien Lexikon


Grundbuch

Grundbuch vor dem Kauf lesen


Das Grundbuch dokumentiert Eigentum und grundstücksbezogene Rechte. Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen, Abteilung III insbesondere Grundpfandrechte. Das Bestandsverzeichnis beschreibt die gebuchten Grundstücke und Flurstücke.


Nicht jeder wichtige Umstand steht im Grundbuch. Baulasten, öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Mietverhältnisse und bauliche Genehmigungen müssen gesondert geprüft werden. Unklare Eintragungen sollten vor der Beurkundung erläutert und ihre Behandlung im Kaufvertrag geregelt werden.


Einfach gesagt: Im Grundbuch steht, wem ein Grundstück gehört und welche wichtigen Rechte oder Belastungen darauf liegen. Es ist deshalb eine zentrale Unterlage beim Immobilienkauf.